Kosten

 

Kosten

Ist eine psychotherapeutische Behandlung angeraten, wird ein Antrag auf eine Psychotherapie bei der Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfestelle gestellt. Nach Genehmigung der Psychotherapie findet in der Regel einmal in der Woche eine Therapiestunde á 50 Minuten Einzeltherapie oder 100 Minuten Gruppentherapie statt. Wenn die Therapiekosten nicht über eine Versicherung abgerechnet werden, sondern selbst gezahlt werden, richtet sich das Honorar wie bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen (EBM).

Private Krankenversicherungen & Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den privaten Krankenkassen (Gesetze-im-internet.de/gop) bzw. der Beihilfestelle (Gesetze-im-internet.de/bbhv) übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfestelle nach den Modalitäten.

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen. Die Kosten richten sich ebenfalls nach GOP.